AT:Leutschach an der Weinstraße:Leutschach: Unterschied zwischen den Versionen
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DE (1625): ''als nemblich einen Rothen Schilt, darin ein Gelber Goldtfarber Lew, mit offnem rächen, roth außgeschlagner Zungen, vnd zurück vber sich gewundenen doppelten Schwantz, auf seinen hindern füessen aufrecht gegen der rechten seitten stehundt vnd in seinen vordern Prancken ein gelb oder goldtfarbnes Scheidt für sich haltendt, erscheinen thuet.'' | DE (1625): ''als nemblich einen Rothen Schilt, darin ein Gelber Goldtfarber Lew, mit offnem rächen, roth außgeschlagner Zungen, vnd zurück vber sich gewundenen doppelten Schwantz, auf seinen hindern füessen aufrecht gegen der rechten seitten stehundt vnd in seinen vordern Prancken ein gelb oder goldtfarbnes Scheidt für sich haltendt, erscheinen thuet.'' | ||
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Version vom 5. Februar 2018, 12:17 Uhr
seit 01.01.2015 Teil der erweiterten Gemeinde Leutschach an der Weinstraße
Wappen
DE (1625): als nemblich einen Rothen Schilt, darin ein Gelber Goldtfarber Lew, mit offnem rächen, roth außgeschlagner Zungen, vnd zurück vber sich gewundenen doppelten Schwantz, auf seinen hindern füessen aufrecht gegen der rechten seitten stehundt vnd in seinen vordern Prancken ein gelb oder goldtfarbnes Scheidt für sich haltendt, erscheinen thuet.
(Anmerkung: faktisch wohl gespiegelt verwendet)