Landkreis Kassel: Unterschied zwischen den Versionen

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(Satzung zum Schutze des Wappens und der Flagge des Landkreises Kassel vom 02.11.2011)
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=== Satzung zum Schutze des Wappens und der Flagge des Landkreises Kassel vom 02.11.2011 ===
 
=== Satzung zum Schutze des Wappens und der Flagge des Landkreises Kassel vom 02.11.2011 ===
  
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''"Im von Blau und Gold schräglinks geteilten Schild oben der goldgekrönte und -bewehrte, wachsende hessische Löwe, unten drei fächerförmig gestellte grüne Eichenblätter, denen zwei hintereinanderliegende, schräglinks gestellte schwarze Wolfsangeln aufgelegt sind."''
  
"Die Flagge zeigt auf einer von Rot, Weiß und Rot im Verhältnis 1 : 3 : 1 geteilten Flaggenbahn
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in der oberen Hälfte der weißen Mittelbahn das Wappen des Landkreises."
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''"Die Flagge zeigt auf einer von Rot, Weiß und Rot im Verhältnis 1 : 3 : 1 geteilten Flaggenbahn in der oberen Hälfte der weißen Mittelbahn das Wappen des Landkreises."''
  
Gebrauch des Kreiswappens und der Kreisflagge
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Die Führung und der Gebrauch des Kreiswappens und der Kreisflagge sind grundsätzlich dem Kreistag
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und dem Kreisausschuss des Landkreises Kassel vorbehalten. Die unbefugte Verwendung durch
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Dritte wird im Rechtswege verfolgt. Der Rechtsschutz erstreckt sich auf jede
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Verwechslung mit dem amtlichen Wappen oder der amtlichen Flagge führen kann.
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''Die Führung und der Gebrauch des Kreiswappens und der Kreisflagge sind grundsätzlich dem Kreistag und dem Kreisausschuss des Landkreises Kassel vorbehalten. Die unbefugte Verwendung durch Dritte wird im Rechtswege verfolgt. Der Rechtsschutz erstreckt sich auf jede Darstellung des Kreiswappens, des Wappenbildes oder der Kreisflagge, die zu einer Verwechslung mit dem amtlichen Wappen oder der amtlichen Flagge führen kann.''
  
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Ausnahmen
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1) Die gelegentliche Verwendung des Kreiswappens oder der Kreisflagge zu
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Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen gelten
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als genehmigt, solange die berechtigten Interessen des Landkreises Kassel nicht
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beeinträchtigt werden.
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''1) Die gelegentliche Verwendung des Kreiswappens oder der Kreisflagge zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen gelten als genehmigt, solange die berechtigten Interessen des Landkreises Kassel nicht beeinträchtigt werden.''
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([http://www.landkreiskassel.de/mam/cms09/formulare/kreisrecht/1_allgemeine_vorschriften/1_09_satzung_zum_schutze_des_wappens_und__der_flagge.pdf landkreiskassel.de])
 
([http://www.landkreiskassel.de/mam/cms09/formulare/kreisrecht/1_allgemeine_vorschriften/1_09_satzung_zum_schutze_des_wappens_und__der_flagge.pdf landkreiskassel.de])

Version vom 21. April 2016, 13:46 Uhr

Flagge

Satzung zum Schutze des Wappens und der Flagge des Landkreises Kassel vom 02.11.2011

(...)

§ 1

Beschreibung des Wappens und der Flagge

Gemäß § 12 der Hessischen Landkreisordnung ist der Landkreis Kassel berechtigt, das nachstehend beschriebene und in der Anlage abgebildete Wappen und die nachstehend beschriebene Flagge zu führen:

Wappenbeschreibung:

"Im von Blau und Gold schräglinks geteilten Schild oben der goldgekrönte und -bewehrte, wachsende hessische Löwe, unten drei fächerförmig gestellte grüne Eichenblätter, denen zwei hintereinanderliegende, schräglinks gestellte schwarze Wolfsangeln aufgelegt sind."

Flaggenbeschreibung:

"Die Flagge zeigt auf einer von Rot, Weiß und Rot im Verhältnis 1 : 3 : 1 geteilten Flaggenbahn in der oberen Hälfte der weißen Mittelbahn das Wappen des Landkreises."

§ 2

Gebrauch des Kreiswappens und der Kreisflagge

Die Führung und der Gebrauch des Kreiswappens und der Kreisflagge sind grundsätzlich dem Kreistag und dem Kreisausschuss des Landkreises Kassel vorbehalten. Die unbefugte Verwendung durch Dritte wird im Rechtswege verfolgt. Der Rechtsschutz erstreckt sich auf jede Darstellung des Kreiswappens, des Wappenbildes oder der Kreisflagge, die zu einer Verwechslung mit dem amtlichen Wappen oder der amtlichen Flagge führen kann.

(...)

§ 6

Ausnahmen

1) Die gelegentliche Verwendung des Kreiswappens oder der Kreisflagge zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen gelten als genehmigt, solange die berechtigten Interessen des Landkreises Kassel nicht beeinträchtigt werden.

(...)

(landkreiskassel.de)

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