Landkreis Starnberg

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Flagge

Fotos aus dem WWW

von der Website des Landkreises

Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils Landkreisbehörde und gleichzeitig als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit staatlichen Aufgaben betraut. Als ein von Staatsbehörden benutztes Gebäude wird das Landratsamt daher an folgenden Tagen beflaggt:


Neujahr (1. Januar)

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)

Trauerbeflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern für Sonntag, den (14. Februar 2016) aus Anlass für die Opfer des Zugunglückes in Bad Aibling vom 09.02.2016

Feiertag der Arbeit (1. Mai)

Europatag (9. Mai)

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)

Jahrestag des 17. Juni 1953 (17. Juni)

Jahrestag des 20. Juli 1944 (20. Juli)

Tag der Heimat (Erster Sonntag im September)

Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation (13. September)

Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)

Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Adventssonntag)

Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember)


Darüber hinaus können aufgrund aktueller Ereignisse kurzfristig Beflaggungen angeordnet werden.

Hinweis: Die Beflaggung staatlicher Dienstgebäude in Bayern ist in der Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen geregelt.

(lk-starnberg.de)

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