Lichtenau (Landkreis Ansbach): Unterschied zwischen den Versionen
Aus kommunalflaggen.eu
(→Quellen und Links) |
(→Quellen und Links) |
||
Zeile 49: | Zeile 49: | ||
[[Kategorie:Gemeinde im Bezirk Mittelfranken]] | [[Kategorie:Gemeinde im Bezirk Mittelfranken]] | ||
[[Kategorie:Gemeinde im Freistaat Bayern]] | [[Kategorie:Gemeinde im Freistaat Bayern]] | ||
+ | [[Kategorie:Gemeindegrößenklasse 7|3889]] | ||
[[Kategorie:Wappenannahme:1937]] | [[Kategorie:Wappenannahme:1937]] |
Version vom 24. Februar 2021, 13:09 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Wappen
DE: Über von Rot, Silber und Blau geteiltem Schildfuß gespalten; vorne in Gold ein halber, rot bewehrter schwarzer Adler am Spalt, hinten fünfmal schräg geteilt von Rot und Silber.
Stempelabdruck; von habewind.de, S. 4
Flagge
eigene Fotos
Tour, 10.07.-11.07.2017: Frau Großmann hatte meine E-Mails gelesen, sie aber bewusst ignoriert; sie ist sehr unwillig, wegen des Regens könne man die Fahne nicht draußen aufhängen zum Fotografieren; dann fragt sie noch, ob man da wegen der Verwendung des Wappens eine Genehmigung braucht.
Fahne ist ein sehr langes Banner mit Bannerhaupt, keine Herstellermarkierung
Eingemeindungen
- Fischbach (01.04.1971)
- Immeldorf (01.04.1971)
- Malmersdorf (01.04.1971)
- Schlauersbach (01.04.1971)
- Herpersdorf (z.T.) (01.01.1972)
- Ratzenwinden (z.T.) (01.01.1972)
- Unterrottmannsdorf (01.01.1972)
- Wattenbach (01.01.1972)