Vorlage:Lizenz-UrhG-5-1: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kommunalflaggen.eu
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „<div style="font-size:85%;padding:10px;border-style:solid;border-width:1px;border-color:grey;clear:both;margin:5px auto;position:relative;width:100%;background…“)
 
 
(3 dazwischenliegende Versionen des gleichen Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<div style="font-size:85%;padding:10px;border-style:solid;border-width:1px;border-color:grey;clear:both;margin:5px auto;position:relative;width:100%;background-color:rgb(229,229,229)" >
+
<div style="padding:10px;border-style:solid;border-width:1px;border-color:grey;clear:both;margin:5px auto;position:relative;width:100%;background-color:rgb(229,229,229)" >
  
=== Diese Abbildung stellt das Wappen oder die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. ===
+
'''Diese Abbildung stellt das Wappen, das Siegel, das Logo oder die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar.'''
 +
 
 +
<div style="font-size:85%">
  
 
'''Urheberrecht''':
 
'''Urheberrecht''':
Zeile 8: Zeile 10:
  
 
Die Quelle der Abbildung ist oben angegeben.
 
Die Quelle der Abbildung ist oben angegeben.
 +
  
 
'''Namensrecht''':
 
'''Namensrecht''':
Zeile 14: Zeile 17:
  
 
Die Wappen und Flaggen dürfen also nur von den jeweiligen Körperschaften ''geführt'', also im offiziellen Kontext verwendet werden. Eine ''Darstellung'' oder ''Abbildung'', z.B. im Rahmen einer Berichterstattung oder im Rahmen eines enzyklopädischen oder wissenschaftlichen Werks ist erlaubt, wenn dadurch nicht der Eindruck einer offiziellen Verwendung entsteht.
 
Die Wappen und Flaggen dürfen also nur von den jeweiligen Körperschaften ''geführt'', also im offiziellen Kontext verwendet werden. Eine ''Darstellung'' oder ''Abbildung'', z.B. im Rahmen einer Berichterstattung oder im Rahmen eines enzyklopädischen oder wissenschaftlichen Werks ist erlaubt, wenn dadurch nicht der Eindruck einer offiziellen Verwendung entsteht.
</div>
+
</div></div>
 
+
 
<noinclude>
 
<noinclude>
 +
[[Kategorie:Lizenz:Amtliches Werk]]
 +
 +
 
[[Kategorie:Vorlage:Lizenz]]
 
[[Kategorie:Vorlage:Lizenz]]
 
</noinclude>
 
</noinclude>

Aktuelle Version vom 22. März 2020, 15:01 Uhr

Diese Abbildung stellt das Wappen, das Siegel, das Logo oder die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar.

Urheberrecht:

Kommunale Wappen und Flaggen stehen amtlichen Werken gemäß § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) gleich und sind damit keinen urheberrechtlichen Schranken unterworfen ("gemeinfrei"). Näheres zum urheberrechtlichen Status von amtlichen Wappen (und Flaggen) siehe Wikipedia:Amtliches Wappen.

Die Quelle der Abbildung ist oben angegeben.


Namensrecht:

Gleichwohl sind kommunale Wappen und Flaggen unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Die Wappen und Flaggen dürfen also nur von den jeweiligen Körperschaften geführt, also im offiziellen Kontext verwendet werden. Eine Darstellung oder Abbildung, z.B. im Rahmen einer Berichterstattung oder im Rahmen eines enzyklopädischen oder wissenschaftlichen Werks ist erlaubt, wenn dadurch nicht der Eindruck einer offiziellen Verwendung entsteht.